Diese Richtlinie regelt, wie Inhalte mit Gesundheitsbezug auf viluba.de fachlich geprüft werden sollen – und dokumentiert offen, was davon heute bereits umgesetzt ist und was nicht.
Aktueller Stand
Derzeit findet keine fachliche Prüfung unserer Gesundheitsinhalte durch eine medizinische oder physiotherapeutische Fachkraft statt.
Wir haben keine ärztliche, physiotherapeutische oder heilkundlich qualifizierte Person, die unsere Artikel gegenliest. Deshalb gilt bei uns:
- Wir führen kein Reviewer-Profil und nennen keinen Namen als fachlichen Prüfer.
- Wir verwenden keine Prüfsiegel, keine Formulierungen wie „medizinisch geprüft“ und keine Berufstitel.
- Wir setzen kein reviewedBy-Markup in den strukturierten Daten, solange keine reale Prüfung dahintersteht.
Unsere Inhalte durchlaufen eine redaktionelle Prüfung nach unserer Redaktionsrichtlinie. Das ist etwas anderes als eine fachliche Prüfung – und wir stellen es auch nicht als solche dar.
Was das für Dich bedeutet
- Unsere Ratgeber sind zur Orientierung gedacht, nicht als fachliche Auskunft.
- Sie enthalten keine Diagnose und keine Therapieempfehlung.
- Bei akuten, starken oder anhaltenden Beschwerden wende Dich bitte an ärztliches Fachpersonal.
- Unsere Geräte sind Wellness- und Massagegeräte, keine Medizinprodukte.
Welche Inhalte prüfpflichtig wären
Sobald ein fachlicher Prüfprozess eingerichtet ist, sollen folgende Inhalte vorrangig geprüft werden:
- Beschwerdebezogene Artikel – Texte, die von körperlichen Beschwerden ausgehen (z. B. Nackenverspannungen, Rückenschmerzen, Triggerpunkte, Faszienschmerzen).
- Anwendungsanleitungen am Körper – Artikel, die konkrete Vorgehensweisen beschreiben (Massagetechniken, Faszienrollen-Anwendung, PMR-Ablauf).
- Wärme- und Kälteanwendungen – wegen des Verletzungsrisikos bei falscher Anwendung (Verbrennungen, Erfrierungen, Kreislaufreaktionen).
- Gegenanzeigen und Sicherheitshinweise – die Kontraindikationslisten auf Produkt- und Ratgeberseiten: Sind sie vollständig, korrekt und verständlich?
- Zielgruppenhinweise – Aussagen zu Schwangerschaft, Vorerkrankungen, Implantaten, Kindern und älteren Menschen.
Nicht prüfpflichtig sind rein technische Produktangaben, Versand- und Serviceinformationen sowie Texte ohne Gesundheitsbezug.
Vorgesehener Prüfprozess
Der Prozess ist als Struktur festgelegt und wird aktiv, sobald eine qualifizierte Fachkraft gewonnen ist:
- Redaktionelle Fassung wird nach der Redaktionsrichtlinie erstellt und freigegeben.
- Fachliche Prüfung durch die qualifizierte Person: Prüfung auf sachliche Richtigkeit, unzulässige Wirkaussagen, fehlende oder unvollständige Gegenanzeigen und Risiken der beschriebenen Anwendung.
- Rückmeldung schriftlich mit konkreten Änderungsauflagen; Freigabe oder Ablehnung wird dokumentiert.
- Einarbeitung der Auflagen. Bei Uneinigkeit hat die fachliche Bewertung Vorrang vor der redaktionellen Fassung.
- Kennzeichnung am Artikel mit Name, Berufsbezeichnung und Prüfdatum – erst nach tatsächlich erfolgter Prüfung.
- Technische Auszeichnung über reviewedBy und Prüfdatum in den strukturierten Daten, passend zur sichtbaren Angabe.
- Wiedervorlage spätestens alle 24 Monate oder bei inhaltlichen Änderungen am Artikel.
Benötigte Angaben und Nachweise für eine prüfende Fachkraft
Damit wir eine Person als fachliche Prüferin oder Prüfer benennen können, benötigen wir vollständig:
1. Identität und Berufsbezeichnung
- Vollständiger Vor- und Nachname (wie er veröffentlicht werden soll)
- Exakte Berufsbezeichnung (z. B. Ärztin/Arzt, Physiotherapeut/in, Heilpraktiker/in, Sportwissenschaftler/in)
- Akademische Titel, sofern vorhanden
2. Qualifikationsnachweis (mindestens einer, im Original oder als Kopie)
- Ärztliche Tätigkeit: Approbationsurkunde
- Physiotherapie: Urkunde über die staatliche Anerkennung / Berufsurkunde
- Heilpraktik: Erlaubnisurkunde nach dem Heilpraktikergesetz
- Sportwissenschaft / Sporttherapie: Hochschulabschlusszeugnis (B.Sc., M.Sc. oder vergleichbar)
3. Öffentliche Verifizierbarkeit
- Kammer- oder Verbandsmitgliedschaft mit Mitgliedsnummer, sofern zutreffend
- Aktuelle Tätigkeit: Name und Ort der Praxis, Klinik oder Einrichtung
- Mindestens eine öffentlich einsehbare Quelle, die die Qualifikation bestätigt (Praxis-Website, Verbandsverzeichnis, Fachprofil)
4. Fachlicher Bezug zum Thema
- Tätigkeitsschwerpunkte (z. B. Bewegungsapparat, manuelle Therapie, Sportphysiotherapie)
- Berufserfahrung in Jahren
- Einschätzung, welche der oben genannten Inhaltskategorien fachlich abgedeckt werden können – und welche nicht
5. Erklärungen und Rahmen
- Schriftliche Zustimmung zur namentlichen Nennung als fachliche Prüfinstanz auf viluba.de
- Offenlegung möglicher Interessenkonflikte, insbesondere Verbindungen zu Herstellern von Massage- oder Wellnessgeräten
- Vereinbarung über Prüfumfang, Prüftiefe, Vergütung und Reaktionszeiten
- Klärung von Haftung und Grenzen der Prüfaussage
- Zustimmung zur Veröffentlichung des Prüfdatums je Artikel
6. Optional
- Portraitfoto samt Nutzungsrechten
- Kurzprofil in eigenen Worten
- Verlinkbares berufliches Profil
Was wir bis dahin nicht tun
- Kein erfundenes oder stellvertretendes Reviewer-Profil
- Keine Angabe „fachlich geprüft“ ohne tatsächliche Prüfung
- Keine Verwendung von Titeln oder Qualifikationen, die im Unternehmen nicht vorhanden sind
- Kein reviewedBy-Markup ohne reale, benannte Person
Kontakt für Fachkräfte
Wenn Du ärztlich, physiotherapeutisch oder sporttherapeutisch qualifiziert bist und Dir eine Zusammenarbeit als fachliche Prüfinstanz vorstellen kannst, schreib uns an support@viluba.de. Bitte nenne dabei die Angaben aus den Punkten 1 bis 4.
Diese Richtlinie wird aktualisiert, sobald sich der Prüfstatus ändert. Solange dieser Abschnitt unverändert bleibt, findet keine fachliche Prüfung statt.
